Altersbeschränkungen

Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird auf Grund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen.

 

Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festivaltag. Um als minderjähriger Besucher sicherzustellen, dass von Seiten des Veranstalters kein Verweis vom Festival auf Grund des Alters erfolgt, bitten wir eine Teilnahmeerlaubnis von den Eltern mitzuführen.

 

Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Jugendliche nach Hause geschickt.

Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung
Bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben lassen und am Abend des Festivals mitbringen.
Bitte eine Ausweiskopie eines Elternteils nicht vergessen.
Vereinbarung zur Übertragung der Erzieh[...]
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Gesetzestexte zur Info
Gesetzestexte_2011.pdf
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